1. Elternbeiträge
2. Ermittlung der Beitragshöhe
Für die Nutzung einer Kindertagesstätteneinrichtung wird ein Beitrag in Form eines privatrechtlichen Entgeltes erhoben, das gemäß einer von der Gemeinde Wennigsen aufzustellenden Beitragsstaffel festgesetzt wird (Elternbeitrag). Beitragspflichtig sind die Personensorgeberechtigten.
Gemäß § 20 des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertageseinrichtungen werden die Elterbeiträge so bemessen, dass die wirtschaftliche Belastung für die Sorgeberechtigten zumutbar ist. Ihre Höhe richtet sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Sorgeberechtigten unter Berücksichtigung der Zahl ihrer Kinder und wird gestaffelt.
Die Höhe des Elternbeitrages wird aufgrund der Beitragsstaffel der Gemeinde Wennigsen von dieser selbst berechnet.
Dabei wird das individuelle Einkommen der Sorgeberechtigten zugrunde gelegt.
Näher Informationen zur Beitragsberechnung finden Sie unter www.wennigsen.de/gemwen/index.php?id=154